Im Rahmen unseres Beitrags über die Unterschiede zwischen Personen- und Begleitschutz innerhalb der privaten Sicherheitsbranche kam das Thema „Mitführen von Dienstwaffen während der Einsatzzeit“ vermehrt auf.

Ich möchte vorausschicken, dass der Beitrag sich NICHT an Menschen richtet, welche Waffen im Dienst tragen, um sich wie John Wayne zu fühlen oder Minderwertigkeitskomplexe damit zu kompensieren. Die Waffe ist im Dienstalltag ein Werkzeug, wie ein Hammer beim Maurer, mit dem gravierenden Unterschied, dass dieses Werkzeug im Optimalfall nie genutzt werden muss!

Als allererstes möchte ich betrachten in welchen Teilbereichen der privaten Sicherheit Waffenträger hauptsächlich tätig sind:

Personenschutz

Die Unterschiede zwischen Personenschutz und Begleitschutz findet Ihr in einem anderen Beitrag.

  • Welcher Bereich bewaffnet tätig ist, denke ich ist hiernach selbsterklärend

Geld und Werttransport

Zum Schutz von hohen Werten und der Eigensicherheit der schützenden Kräfte

Objektschutz

Zur Gewährleistung der Sicherheit von kritischer Infrastruktur oder Militärischen Anlagen / Einrichtungen

Öffentliche Streifgänge (City Streifen)

Zur Gewährleistung des Eigenschutzes der Sicherheitskräfte und des Fremdschutzes der behördlichen Kollegen bei z.B. gemischten Streifen

Ist das führen einer Waffe in diesen Bereichen wirklich sinnvoll und notwendig und sind die geltenden Vorschriften und Richtlinien ausreichend, um sicherzustellen, dass die eingesetzten Kräfte im Falle einer Lage auch mit der Waffe korrekt umgehen können und keine große Gefahr für sich selbst und anwesende Unbeteiligte darstellen?

Meiner Ansicht nach – Ja es ist sinnvoll in stark gefährdeten Bereichen bewaffnete Kräfte einzusetzen, und zwar ausfolgenden Gründen:

  • Bewaffnete Sicherheitskräfte haben eine präventive Wirkung auf potenzielle Täter (gerade spontan Täter können effektiv durch anwesende Waffenträger abgeschreckt werden)
  • Bewaffnete Sicherheitskräfte können sich und das zu schützende Rechtsgut auch gegen bewaffnete Gegenparteien schützen
  • Die Waffe als Einsatzmittel führt (bei korrektem Training und Schulung) zu besonnenerem Nachdenken beim Starten einer Maßnahme, da der „Worst Case“ Fall den Tod oder die schwere Verletzung eines Menschen darstellt (Mir ist bewusst, dass dies auch bei unbewaffneten Diensten passieren kann, nur ist die Wahrscheinlichkeit deutlich geringer)
  • Waffenträger werden, vor Erlaubniserteilung zum bewaffneten Dienst, deutlich mehr und besser überprüft (oder überhaupt) als der „normale“ Wachmann

Doch bin ich auch der Ansicht die derzeitigen Richtlinien sind allesamt korrekt? – Nein

  • Der Berufswaffenträger in der Sicherheit muss 1-mal im Quartal einen Schießnachweis erbringen und unterliegt sonst keiner Verpflichtung den Umgang mit der Waffe regelmäßig zu trainieren. Meiner Meinung nach ist damit nicht gewährleistet, dass der Waffenträger überhaupt im Umgang mit der Waffe erfahren und erst recht nicht in der Lage ist, das Einsatzmittel in einer Stresssituation routiniert zu handhaben. Auf die Gefahr einer Fehlhandhabung wird hier nicht weiter eingegangen.
  • Die Erteilung von Waffenrechtlichen Erlaubnissen ist zum Teil sehr erschwert und schränkt daher das tägliche Geschäft mancher kleineren Unternehmen / Freelancer massiv ein. Ich kann allerdings aus eigener Erfahrung sprechen, dass es durchaus möglich ist bewaffnete Dienste vollkommen im Rahmen aller gesetzlichen Bedingungen durchzuführen, wenn entsprechende Anforderungen / Einstufungen / Gefährdungsanalysen usw. vorhanden sind. Der bloße Wille eines Kunden ist kein ausreichendes Indiz, für den bewaffneten Dienst und das ist auch gut so!

Zusammenfassend möchte ich sagen:

Ich stehe dem Einsatz von bewaffneten Sicherheitskräften sehr positiv gegenüber, bin aber der Meinung, dass an der Umsetzung massiv nachgebessert werden muss. Gerade in Bereich Geld- und Werttransport oder dem Objektschutz laufen Menschen bewaffnet umher, welche ich als Streifenpartner nie hinter mir gehen lassen würde!

Waffenträger in der privaten Sicherheit

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3 Gedanken zu „Waffenträger in der privaten Sicherheit

  1. Ich kann dem Beitrag voll zustimmen. Von 30 Kollegen sind mKn gerade mal 5 in der Lage unter Stress zu agieren. Der Rest kommt mehr oder weniger um bis zur Rente ne ruhige Kugel zu schieben, was nicht falsch ist, aber leider oft alternativlos abläuft und die Garantenstellung verbaut.

    1. Stimme ich vollkommen zu, solange nichts passiert ist das zwar falsch aber gefahrlos. Sollte es aber jemals zu einer Lage kommen sind diese Leute nicht nur im Weg sondern gemein gefährlich für ALLE Beteiligten, auch die eigenen Kräfte. Beste Grüße

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