Heute möchte ich mich dem Thema Zugangs- und Mindestvoraussetzungen in der privaten Sicherheitsbranche und ob diese ausreichend sind widmen. Ein Thema, welches in vielen Foren heiß diskutiert und mit mehr oder minder guten Argumenten beider Seiten dargestellt wird.

Im folgenden Artikel wird rein der fachliche Bereich beleuchtet!

Die eine Partei findet die derzeit gültigen Zugangs- und Mindestvoraussetzungen ausreichend, die andere Partei findet sie deutlich zu gering und ist der Meinung, dass gerade die Zugangs- und die allgemeinen Voraussetzung zur Gründung eines Sicherheitsunternehmens deutlich höher angesetzt werden müssen!

Lasst uns als erstes Betrachten welche wichtigen Voraussetzungen es gibt und für welche Bereiche sie benötigt werden. Die Fort- und Weiterbildungen werden gesondert behandelt. Die Grundlage für die Voraussetzungen bildet der §34a der Gewerbeordnung.

Lehrgang / Prüfunggem. §34a GewO
Unterrichtungsverfahren gem. §34a GewOMindestvoraussetzung zur Arbeit in Teilbereichen der privaten Sicherheitswirtschaft
40 stündiges Präsenz Unterrichtungsverfahren
Moderate Prüfung (böse Zungen behaupten, dass diese mit dem Dozenten durchgeführt wird oder dieser hilft)

Sachkundeprüfung gem. §34a GewO1 Teil der Mindestvoraussetzung zur Erlangung der Bewachungserlaubnis zur Gründung eines Sicherheitsunternehmens
zur Arbeit in 5 speziellen Teilbereichen des privaten Sicherheitssektors  
Im Selbststudium möglich
2 teilige Prüfung mündl. und schriftl.
Derzeit hohe Quoten an Teilnehmern, die die Prüfung nicht bestehen (Raum München speziell betrachtet)

Nähere Informationen hierzu unter https://dejure.org/gesetze/GewO/34a.html

Im folgenden Beitrag wird meine persönliche Meinung geschildert, es besteht kein Anrecht auf Korrektheit oder 100%ige Vollständigkeit, sollte ich etwas übersehen haben, gerne in den Kommentaren darauf eingehen!

Doch zuerst möchte ich einen kleinen Einblick in einen leider großen Teil der privaten Sicherheitswirtschaft geben, welche geprägt ist von:

  • Lohndumping
  • Stetig wechselnden Unternehmen (2 Jahre am Markt und danach insolvent ist nichts Seltenes)
  • Einer Vielzahl von demoralisierten und schlecht bzw. ungenügend ausgebildeten „Kräften“
  • Missgunst und Neid innerhalb der Branche
  • Vielen offenen Stellen und Personalmangel

Ich verstehe die Argumente,

möchte aber zum Überlegen anregen

  • Ohne Unterrichtung verlieren wir einen Großteil der Arbeitskräfte, welche eben keine weitere Qualifikation haben!
    • Kann man das nicht in einem 1-jährigen Prozess gestalten? Wer es in dieser Zeit nicht schafft, die dann geltende Voraussetzung zu erwerben muss eben eine andere Branche für sich finden. Zugleich müssen Anreize für neue Kräfte geschaffen werden und die allgemeine Außenwirkung sollte stetig verbessert werden.
  • Es gibt viele gute Kräfte, welche seit Jahrzehnten in der privaten Sicherheit arbeiten, warum soll man diese entlassen?
    • Soll man nicht, denn wenn es wirklich gute Kräfte sind werden diese die neuen Voraussetzungen mit Leichtigkeit erfüllen
  • Manche Menschen haben sprachliche Barrieren beim Bestehen der Prüfung
    • Ich bin keineswegs der Meinung in unserer Branche sollten nur Deutsche Mitarbeiter arbeiten oder vertrete irgendeinen anderen „rechten“ Schwachsinn, dennoch bin ich der Meinung, dass eine Konversation in der Landessprache zu führen, enorm wichtig für die Arbeit im Sicherheitsdienst ist und diese Voraussetzung unbedingt gegeben sein muss (wie soll ich deeskalierend einwirken wenn Gegenseite und ich nicht kommunizieren können)

Darf es sein, dass Leute für die Sicherheit von fremdem Eigentum oder gar Leben einstehen dürfen, ohne ein Mindestmaß an Verständnis für die geltenden Rechte und Gesetze vorweisen zu müssen?

Darf es sein, dass Menschen ohne jegliche Kenntnisse von Betriebswirtschaft, Buchhaltung, Steuerwesen oder Mitarbeiterführung, Unternehmen gründen und somit auch die Existenz anderer gefährden?

Darf es sein, dass viele Ausschreibungen nach dem Motto „Wer ist der billigste“ nicht „Wer ist der beste“ entschieden werden und wir als gesamte Branche das so hinnehmen, da ja insgeheim jeder weiß, warum es so ist (Die Qualität ist teilweise so unterirdisch, dass sogar 10 Euro in der Stunde zu viel dafür wäre)?

Darf es sein, dass Menschen Sicherheitsleistungen anbieten, ohne umfängliches Wissen über Konzeptionierung, Gefahren- und Risikoanalysen? Und eine Konzeptionierung beinhaltet mehr als einen Lageplan mit bunten X als Positionskennzeichnungen 😉

Ich denke nicht und freue mich auf einen regen Austausch mit euch zu diesem Thema!

Des weiteren bin ich auch bekennender Vertreter der Meinung:

„Jeder Teilbereich sollte andere Zugangsvoraussetzungen und erforderliche Backrounds bekommen, da die Sicherheit eines fremden Lebens zu gewährleisten eine andere Art der Tätigkeit ist als die Sicherheit eines Dorffestes sicher zu stellen.“

Sicherheit – darf das wirklich jeder machen?

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7 Gedanken zu „Sicherheit – darf das wirklich jeder machen?

  1. Stimmt, eine Thematik über die wahrscheinlich sehr unterschiedliche Meinungen herrschen. Die Gesetzeslage ist eindeutig – was man daraus macht steht auf einem anderem Blatt Papier. Als ehemaliger Berufssoldat habe ich Unterrichtung und Sachkunde in 2016 gemacht. Bei der Unterrichtung haben die Woche über bei 25 Teilnehmern vielleicht 3 regelmäßig im Unterricht mitgearbeitet. Ein nicht erheblicher Teil hatte keine Lust, wurde von der Arbeitsagentur dorthin geschickt und konnte oder wollte sich mit der Thematik nicht auseinandersetzen.
    Bei der eine Woche später stattfindenden Sachkundeprüfung sind von den 20 Teilnehmern im schriftlichen Teil 12 nicht durchgekommen. Bei mündlichen Prüfung waren insgesamt 23 Teilnehmer inclusive Wiederholer von denen letztendlich ZEHN die mündliche Prüfung geschafft haben.

    Es liegt auch viel am rekrutierten Personal! Möchte ich gut ausgebildetes Personal muss ich bereit sein auch gut zu bezahlen und mich mit einer Firma entsprechend in der Branche positionieren – gerade als Neuling bestimmt nicht einfach!
    Für die teilweise rechtlich anspruchsvollen Tätigkeiten ist zum einen die Entlohnung zu wenig und zum anderen die Mindestvoraussetzung zur Durchführung des Auftrags zu gering.

    1. Da stimme ich vollkommen zu, dass die Entlohnung als Anreiz entsprechend gegeben sein muss! Wer Bananen zahlt kriegt eben Affen. Andererseits ist eine höhere Entlohnung abhängig vom Kunden und die Meinung des Kunden haben eben genau die von Ihnen oben beschriebenen *zensiert* zerstört. Deshalb sehe ich die Sachkunde als Mindestvoraussetzung und mindestens FKSS oder besser MSS als Voraussetzung zur Gründung einer Firma unvermeidbar, wenn ein Wandel in der Branche statt finden soll. Beste Grüße

  2. Danke für diesen Beitrag zu den Zugangsvoraussetzungen der Sicherheitsbranche. Gut zu wissen, dass man zunächst die zweiteilige Sachkundeprüfung der IHK absolvieren muss, um in dem Gewerbe zu arbeiten. Ich finde, das ist sinnvoll, da dieser Job mit viel Verantwortung verbunden ist.

    1. Hallo Leopold, ich erlaube mir einfach mal das Du und hoffe dies ist ok? Ggf. habe ich mich falsch ausgedrückt, mein Wunsch wäre es das die 2teilige SK Prüfung die Mindestvoraussetzung ist, derzeit ist es aber für die meisten Einsatzbereiche noch die Unterrichtung gem. §34a GewO. Beste Grüße F

  3. Ich möchte momentan herausfinden, was Sicherheitsdienste brauchen, um sich für diesen Job zu qualifizieren. Das liegt daran, dass ich einen Sicherheitsdienst für mein Unternehmen benötige. Gut zu wissen, dass das Unterrichtungsverfahren 40 Stunden Präsenz benötigt.

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