Im Netz sind immer wieder, nennen wir es interessante, Stellenanzeigen zu finden. Ich möchte im Folgenden gar nicht auf die Verfehlungen gem. AGG, Impressumspflicht und weitere gesetzl. Vorgaben eingehen, sondern näher beleuchten was denn das Optimale wäre, was eine Kraft in der privaten Sicherheitswirtschaft einbringen sollte.

Zuallererst MÜSSEN alle Gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein, diese sind meiner Meinung nach indiskutabel, auch wenn das viele Wachgaragen leider anders sehen:

  • Mindestens die Unterrichtung gem. §34a GewO oder die bestandene Sachkundeprüfung gem. §34a GewO in den vorgeschriebenen Bereichen
  • Einwandfreier Leumund, bestätigt durch Freigabe durch die zuständige Behörde (das „kleine Führungszeugnis“ reicht hierfür nicht alleinig aus, ist jedoch ein Anhaltspunkt dafür, ob man das Geld für die Eintragung ins Bewacherregister überhaupt in die Hand nimmt, oder doch lieber in ein ausgiebiges Mittagessen investiert
  • Vollendung des 18ten Lebensjahres

Nun aber zu den, meiner Meinung nach, nicht minder wichtigen Voraussetzungen, welche gerne vernachlässigt werden (meist von Firmen die eine „pünktliche Lohnzahlung“ als herausragendes Argument für eine Tätigkeit in Ihrem Unternehmen sehen).

  • Eine, dem angestrebten Tätigkeitsfeld, angepasste Lebenserfahrung und ggf. Erfahrung im jeweiligen Bereich. Der Frage „Wie kann ich denn Erfahrung sammeln, wenn ich sie bereits zum Einstieg brauche?“ möchte ich folgende Antwort entgegenbringen: „Bei einer Tätigkeit im Verbund ist es leichter jemanden mit weniger Erfahrung einzulernen und Ihn diese Erfahrung, ohne Risiko für die Operation machen zu lassen, als im Buddyteam zu 2t.“
  • Ein mental passendes Mindset zum Beruf. Ich finde es immer wieder faszinierend Bewerbungen vom Menschen zu erhalten, die für die Sicherheit anderer einstehen wollen, aber im Netz öffentlich gegen Ordnungsbehörden hetzen und diese offenkundig nicht respektieren
  • Eine 100%ig neutrale Betrachtung von Situationen und Menschen muss m.M. nach auch zwingend gegeben sein. Der Mensch ist von Vorurteilen geprägt und das seit frühester Kindheit, jedoch darf dies nicht so weit führen, dass es den aktiven Dienst in jedweder Form beeinflusst. Jedwede Tendenz in eine radikale Richtung (Rechts, Links, Islamistisch oder was auch immer es noch gibt) sind für mich absolute Ausschlusskriterien für eine Tätigkeit in der privaten Sicherheitswirtschaft
  • Ein gewisses Maß an Allgemeinbildung ist m.M. nach auch unerlässlich, denn es macht es der Einsatzkraft leichter, Situationen einzuschätzen und entsprechend richtig zu bewerten und darin zu agieren
  • Deutsch in Wort und Schrift, stellt keinerlei Ausschlusskriterium für Bewerber aus anderen Ländern dar, jedoch muss die Einsatzkraft in der Lage sein in der Landessprache zu kommunizieren und auch das Protokollwesen muss in der Amtssprache geführt werden können.
  • Umfassendes Rechtsbewusstsein und Rechtsverständnis weit über das eines „normal“ Bürgers hinaus
  • Und zu guter Letzt verlangen spezielle Verwendungen auch spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, welche im Einzelfall definiert werden müssen

In meinen Augen ist es Teil unseres Qualitätsversprechens gegenüber dem Kunden, dass die eingesetzten Sicherheitsmitarbeiter über die nötigen Grundlagen verfügen, den Auftrag mit Erfolg abzuwickeln und nicht einfach eine Position mit einem Menschen zu besetzen.

Ich habe im o.g. Artikel versucht die „Grundbefähigungen“ zu beleuchten und möchte zum Ende des Beitrages nochmals darauf hinweisen, dass spezielle Verwendungen speziellerer Fähigkeiten bedürfen!

Um den Ruf der „schwarzen Schafe“ abzulegen hat die Sicherheitsbranche noch einen weiten Weg vor sich und ist mit unter auf die Hilfe der Legislative angewiesen, welche die gesetzl. Zugangsvoraussetzungen neu überdenken, bewerten und ggf. abändern sollte.

Welche Anforderungen sollte eine Sicherheitskraft erfüllen?

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2 Gedanken zu „Welche Anforderungen sollte eine Sicherheitskraft erfüllen?

  1. Hallo,
    grundsätzlich gebe ich Dir natürlich Recht, was die Grundbefähigungen betrifft. Leider stehen diese Erwartungshaltungen in keinem Verhältnis zur Bezahlung und zur Personalrekrutierung. Das ist ja leider die bittere Wahrheit. Und blicke ich aus eigener Erfahrung auf die Teilnehmer Unterrichtung gem. §34a GewO oder Sachkundeprüfung gem. §34a GewO zurück, dann haben ein großer Teil dieser Kollegen auch keine bessere Bezahlung verdient- gleichzeitig herrscht natürlich ein großer und mit harten Bandagen geführter Wettbewerb, denen es Unternehmen die für Ihre Mitarbeiter einstehen sehr schwer machen.
    In diesem Sinne
    Markus Wolff

    1. Guten Abend Herr Wolff,

      in Ihrem Kommentar haben sie eine der Begründungen ja schon genannt. Manche haben keine bessere Bezahlung verdient, also kriegen sie nicht mehr… Was im Umkehrschluss natürlich zu härteren Preiskämpfen führt und am Ende zu diesem Zustand den wir teilweise haben. Ich sehe in der Aus- und Fortbildung eine große Chance für die Branche, einerseits die „semioptimalen“ Kräfte aus zu sortieren und somit auch am Preisgefüge positiv zu arbeiten!

      Beste Grüße

      F

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